ICD-10-GM 2026 Kode

U69.9

Im Krankenhaus erworbene Verletzung

Einordnung in die Klassifikation

  1. Kapitel

    XXIISchlüsselnummern für besondere Zwecke
  2. Gruppe

    U69-U70Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit
  3. Kode

    U69Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke
Definition
Unter einer im Krankenhaus erworbenen Verletzung versteht man eine Verletzung, deren zeitliches Auftreten nach Aufnahme im Krankenhaus erfolgt.
Definition
Die Einstufung als im Krankenhaus erworbene Verletzung bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Verletzung existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden.
Definition
Die Schlüsselnummer ist nur für vollstationär im Krankenhaus behandelte Personen anzugeben.
Definition
Die Schlüsselnummer dient in der Qualitätssicherung zur Abgrenzung einer im Krankenhaus erworbenen Verletzung gegenüber einer nicht dort erworbenen Verletzung. Dabei bezieht sich hier eine im Krankenhaus aufgetretene Verletzung nur auf den kodierenden Leistungserbringer. Bei einer bei Aufnahme vorliegenden oder außerhalb des versorgenden Krankenhauses zugezogenen Verletzung ist U69.9! nicht anzugeben.
Definition
Die Schlüsselnummer U69.9! ist mit einer spezifischen Schlüsselnummer für die Verletzung S00-T14 zu verwenden.