ICD-10-GM 2026 Kode

U69.2

Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke

Einordnung in die Klassifikation

  1. Kapitel

    XXIISchlüsselnummern für besondere Zwecke
  2. Gruppe

    U69-U70Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit
  3. Kode

    U69Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke
Definition
Die Schlüsselnummern U69.22!, U69.23! und U69.24! dieser Kategorie dienen der Differenzierung von Influenzaviren in porcine, aviäre und sonstige Viren bei Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren J09 bei besonderen epidemiologischen Ereignissen. Das BfArM wird eine Einschränkung des Anwendungszeitraums der Schlüsselnummern bei Bedarf bekannt geben.

Untergeordnete Codes