ICD-10-GM 2026 Kode

U69.11

Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung

Einordnung in die Klassifikation

  1. Kapitel

    XXIISchlüsselnummern für besondere Zwecke
  2. Gruppe

    U69-U70Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit
  3. Kode

    U69Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke
  4. Kode

    U69.1Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke
Definition
Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus der Anlage 7 zur FPV verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.