ICD-10-GM 2026 Kode
U69.10
Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Einordnung in die Klassifikation
Kapitel
XXIISchlüsselnummern für besondere ZweckeGruppe
U69-U70Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und KrankheitKode
U69Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere ZweckeKode
U69.1Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke
- Definition
- Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.