ICD-10-GM 2026 Kode

F62.0

Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung

Einordnung in die Klassifikation

  1. Kapitel

    VPsychische und Verhaltensstörungen
  2. Gruppe

    F60-F69Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  3. Kode

    F62Andauernde Persönlichkeitsänderungen, nicht Folge einer Schädigung oder Krankheit des Gehirns
Definition
Eine andauernde, wenigstens über zwei Jahre bestehende Persönlichkeitsänderung kann einer Belastung katastrophalen Ausmaßes folgen. Die Belastung muss extrem sein, dass die Vulnerabilität der betreffenden Person als Erklärung für die tief greifende Auswirkung auf die Persönlichkeit nicht in Erwägung gezogen werden muss. Die Störung ist durch eine feindliche oder misstrauische Haltung gegenüber der Welt, durch sozialen Rückzug, Gefühle der Leere oder Hoffnungslosigkeit, ein chronisches Gefühl der Anspannung wie bei ständigem Bedrohtsein und Entfremdungsgefühl, gekennzeichnet. Eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1) kann dieser Form der Persönlichkeitsänderung vorausgegangen sein.
Inkl.
Persönlichkeitsänderungen nach: andauerndem Ausgesetztsein lebensbedrohlicher Situationen, etwa als Opfer von Terrorismus
Inkl.
Persönlichkeitsänderungen nach: andauernder Gefangenschaft mit unmittelbarer Todesgefahr
Inkl.
Persönlichkeitsänderungen nach: Folter
Inkl.
Persönlichkeitsänderungen nach: Katastrophen
Inkl.
Persönlichkeitsänderungen nach: Konzentrationslagererfahrungen
Exkl.
Posttraumatische Belastungsstörung F43.1